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Willkommen

ich freue mich, Sie auf meiner Webseite begrüßen zu dürfen.

im TürbogenMeine anwaltliche Tätigkeit beruht auf der Überzeugung, Sie mit meinem Wissen tatkräftig zu unterstützen. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit stehen Ihre Interessen. Ziel meiner Tätigkeit ist es, auch in schwierigen Lebenssituationen eine befriedigende Lösung für Sie zu finden. Besonders wichtig für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir besteht.
Eine rechtzeitige juristische Beratung kann oft entscheidend sein. Bei rechtzeitiger juristischer Beratung können regelmäßig langwierige Prozesse vermieden werden. Schwerpunkt meiner Beratungsleistung ist dabei vorausschauendes Handeln. Im Vorfeld einer Rechtsstreitigkeit erläutere ich Ihnen ausführlich die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten und entscheide gemeinsam mit Ihnen, unter Beachtung des Kostenrisikos, über das weitere Vorgehen. In erster Linie versuche ich, durch außergerichtliche Maßnahmen Ihre Interessen durchzusetzen.

Jedoch kann ein Prozess auch trotz außergerichtlicher Verhandlungen nicht immer vermieden werden. In diesem Fall kämpfe ich mit ganzem Einsatz für Ihre Interessen.

Krankenkasse muss schwangere Diabetikerin mit CGM versorgen

In einem Eilverfahren verpflichtete das Sozialgericht Berlin mit Beschluss vom 15.05.2012 eine Krankenkasse dazu, eine schwangere Diabetikerin bis zum Ende der Schwangerschaft mit einem System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) zu versorgen.

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Fehlerhafte Begutachtung durch den MDK geht zu Lasten des Patienten

Nach Ansicht des OLG Koblenz (OLG Koblenz v. 28.09.2011, 1 U 1399/10) haftet der Medizinische Dienst der Krankenkassen gegenüber dem Patienten bei einer fahrlässig fehlerhaften Begutachtung nur zweitrangig, wenn die behandelnden Ärzte durch ein fehlerhaftes Gutachten die entscheidende erste Ursache für den Schaden gesetzt haben.

Die Klägerin hatte bei ihrer Krankenkasse mit Eilantrag Kostenübernahme für die Behandlung einer altersbedingten Makuladegeneration an dem linken Auge mit dem Medikament Lucentis beantragt.

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SG Berlin: Hartz IV Regelsatz ist verfassungswidrig

Nach Ansicht Sozialgerichts Berlin (Beschluss vom 25. April 2012, S 55 AS 9238/12) ist der Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig, da er ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gewährleistet. Das Sozialgericht Berlin hat nun das Bundesverfassungsgericht angerufen, das darüber entscheiden muss, ob der Regelsatz tatsächlich als verfassungswidrig einzustufen ist.

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